Bezirk Baden, Wiener Neustadt, Triestingtal             Email: Thomas Groinig            Telefon: +43 (0)660 632 31 33

Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung gestaltet es sich für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu treffen. Gelingt es den Eltern nicht, Regelungen im besten Interesse des Kindes zu treffen und diese auch im Alltag einzuhalten, dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.

Ich biete Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 nach den vom Bundesministerium vorgegeben Qualitätsstandards:

  • bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
  • bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
  • bei gestörter elterlicher Kommunikation und mangelnder Kooperation
  • bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
  • in hocheskalierten Konflikten zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
  • bei der Sorge über die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils

Anfallende Kosten entsprechend Beratungssetting

  • 150 Euro bei Einzelberatung (1 Einheit)
  • 175 Euro bei Paarberatung (1 Einheit)
  • 250 Euro bei Paarberatung (1,5 Einheiten)

  

Zertifizierung zur Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

 

thomas-groinig-beratung-107

Achtung: dzt. keine laufende Gruppe, bei Interesse bitte melden!

Gruppenpsychotherapie

In der Gruppenpsychotherapie beschäftigen wir uns damit, wie Sie mit Ihren persönlichen Belastungen umgehen können. Das Gespräch, Achtsamkeit, Entspannung und Kreativität sind Elemente, mittels deren wir uns austauschen. Vor allem der Kontakt mit anderen Personen ist ein wichtiges Anliegen und stärkt Ihre sozialen Kompetenzen.

Gruppenpsychotherapie - Thomas Groinig

Die Gruppe ist keinem speziellen Thema zugeordnet und offen für alle Personen ab 24 Jahren

Die Themen entstehen aus der Gruppe. Dies können aktuelle Fragen zu Partnerschaft und Familie, Alltagsbewältigung, Berufsalltag, Einsamkeit, Trennung, Trauer, Ängsten, Burn-Out und Stress, Sexualität und Identität uvm. sein.

Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Gruppenpsychotherapie äußerst wirksam ist!
 

Abhängig von freien Plätzen (Gruppengröße zwischen 5-10 Personen) ist der Einstieg in die Psychotherapiegruppe jederzeit möglich. Melden Sie sich zum gegenseitigen Kennenlernen, der Abklärung von Anliegen und der Passung für die Psychotherapiegruppe zu einem Erstgespräch im Einzel-Setting.

Die Psychotherapiegruppe findet jede zweite Woche am Dienstag, 18:00 – 19:30 Uhr statt.
(Mindestteilnahmedauer 1/2 Jahr)

Ort: 2525 Schönau an der Triesting, Sollenauer Straße 1

 

Für alle Gruppenteilnehmer*innen gilt absolute Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten, nicht an der Gruppenpsychotherapie teilnehmenden Personen!

 

Krisenintervention

Krisenintervention - Psychotherapie - Thomas Groinig

Krisenintervention ist eine kurzfristige Einflussnahme von außen, wenn sich eine Situation für ein Individuum oder ein soziales System akut bedrohlich zuspitzt.

Das Ziel der Intervention ist, eine kritische Entwicklung zur möglichen Katastrophe aufzuhalten und zu bewältigen. Auslöser sind im Regelfall plötzliche, massive Veränderungen der Lebensbedingungen, beispielsweise durch Sterbebegleitung oder Tod eines nahen Angehörigen, durch Gewalterfahrungen, durch ein Naturereignis, einen Unfall oder durch eine schwere Erkrankung.

Die Betroffenen sollen durch die professionelle Hilfe dazu befähigt werden, die Lebenskrise zu bewältigen.

 

Bildnachweis: Brian McGowan / Unsplash

EFT - Emotionsfokussierte Paartherapie

Paarberatung - Thomas Groinig

In der Paartherapie bekommen Partner*innen den für sie nötigen Raum, eigene Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse zu erkunden.

Neben guten Zeiten des Miteinanders sind manche Phasen einer Partnerschaft von Belastungen und Beziehungskrisen geprägt, die zu Veränderungen auffordern.

Gründe für das Aufsuchen der Paarberatung:

  • unerfüllte und unausgesprochenen Erwartungen an Partner*innen
  • Parnerschaft im Spannungsfeld mit der sozialen Umgebung (Eltern, Freund*innen, Arbeitsplatz, ...)
  • unterschiedliche Erziehungsvorstellungen
  • andauernde Machtkämpfe
  • sexuelle Probleme
  • Außenbeziehung
  • unterschiedliche persönliche Weiterentwicklung
  • belastende, negative Beziehungs- und Verhaltensstrukturen haben sich verfestigt
  • Anpassungsprobleme durch Lebensübergänge von der Paarphase in Familienphase bzw. Ruhestandsphase
  • Empfinden gegenseitiger Einengung
  • Gefühle von Entfremdung bzw. Einsamkeit innerhalb Ihrer Partnerschaft
  • uvm.

 

Zertifizierung für Paarberatung durch die WKO

Thomas Groinig - Zertifizierung zur Paarberatung durch die WKO

 

Emotionsfokussierte Paartherapie - EFT

Die Emotionsfokussierte Paartherapie - EFT integriert die aktuellsten Erkenntnisse aus der Bindungs- und Emotionsforschung und der partnerschaftlichen Gefühlsregulation. Emotionsfokussierte Paartherapie - EFT nutzt die Arbeit mit Emotionen als wichtigste Triebkraft therapeutischer Veränderung. Wissenschaftlich bestens untersucht schneidet die Emotionsfokussierte Paartherapie - EFT im Vergleich zu anderen Paartherapien in ihrer Wirksamkeit am besten ab.

 

Thomas Groinig - Emotionsfokussierte Paartherapie

 

 

Paarberatung und Emotionsfokussierte Paartherapie - EFT nutzen wir, um Bedürfnisse und Anliegen in allparteilicher Form zu besprechen, beide Partner*innen bekommen die gleiche Aufmerksamkeit.

 

Foto: angieconscious / pixelio.de

 

 

Selbsterfahrung

Selbsterfahrung - Thomas Groinig

Nur in wenigen Berufen hängt der Erfolg der Tätigkeit so sehr von eigenen Persönlichkeitsmerkmalen ab wie in dem der Berater*nnen. Im Rahmen des Ausbildungsteiles „Selbsterfahrung“ soll die Person der Berater*nnen in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt werden. Es wird zwischen Gruppen- und Einzelselbsterfahrung unterschieden.

Ich  biete Selbsterfahrung für alle Berufsgruppen, die Selbsterfahrung für ihre Ausbildung benötigen, z.B. Lebens- und Sozialberater*innen, Coach*s, Supervisor*innen, Sozialpädagog*innen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren Ausbildungleiter*innen, was für Ihre Ausbildung vorgeschrieben ist.

Grundsätzlich lassen sich zwei Schwerpunkte der Selbsterfahrung unterscheiden, die sich im günstigsten Fall miteinander verschränken:

  1. Förderung personaler und sozialer beraterischer Kompetenz mit Bearbeitung persönlicher, auch biographischer Themen der Berater*innen, sowohl abhängig als auch unabhängig von ihren aktuellen beraterischen Tätigkeiten. Veränderung persönlicher Probleme und Ziele.
  2. Entwicklung von Methodenkompetenz durch Erleben und Anwenden typischer Methoden und Techniken des jeweiligen Verfahrens an sich selbst.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben- und Themenfelder für die Selbsterfahrung

  • Verbesserung psychischer Stabilität
  • Sensibilisierung für die eigene Dynamik bzw. das eigene psychische Funktionieren
  • Bearbeitung eigener Problematik, die in der Übertragungs- und Gegenübertragungsbeziehung zum Klienten aufgefallen ist (insbesondere Einzelselbsterfahrung)
  • Verbesserung von Empathie durch Eigenerleben der „Klient*innenrolle“
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit
  • Entwicklung von Selbstwirksamkeit durch sich Einlassen auf therapeutische Beziehung zu erfahrenen Psychotherapeut*innen bzw. Berater*innen
  • Modelllernen durch Beobachten der Selbsterfahrungsanleiter*in
  • Prävention von Burn Out
  • Sofern eine behandlungsbedürftige psychische Störung im Sinne der ICD1o vorliegt, so sollen die Ausbildungsteilnehmer*innen darauf hingewiesen werden

Gruppenselbsterfahrung

In der Gruppenselbsterfahrung werden Übungen durchgeführt, die die angehenden Berater*innen in Berührung mit der eigenen Biographie bringen. Typisches Rollenverhalten in unterschiedlichen Funktionen kann durch Gespräche, szenische Spiele und Übungen deutlich werden und gegebenenfalls auch verändert werden.

Einzelselbsterfahrung

Schwerpunkte der Einzel-Selbsterfahrung

  • Begleitung während der Ausbildung und darüber hinaus
  • Betrachtung von „blinden Flecken“ und Klärung eigener Themen
  • Reflexion der eigenen Haltung in der Beratung und deren Einfluss auf die Beratung
  • Erkennen von Beeinflussungsfaktoren auf Klient*innen
  • Bewusstmachung von Übertragung und Gegenübertragung
  • Stärkung und Stabilisierung der eigenen Persönlichkeit, um professionelle Beratung zu ermöglichen
  • Aktivierung von Ressourcen und Spüren von Grenzen in der Beratung

 

Selbsterfahrung heißt Wahrung und Bewahrung. Wahrung der Interessen von Klient*innen und Bewahrung vor unreflektierter Beratung. Selbsterfahrung ist wichtig, denn nur wer selbst stabil und geklärt im Umgang mit eigenen Themen ist und seine Ressourcen und Grenzen kennt, kann professionell beraten.

 

Foto: @ Robert Kneschke / fotolia.com

 

Familientherapie

Therapie und Beratung meint jegliche Form von unterstützenden Gesprächen mit Familien und Familienmitgliedern in einem Beratungsraum, im Zuhause der Familie oder auch an Orten des familiären Alltags. Inhalt können sowohl die Beziehungen der Familienmitglieder als auch ihre materielle und soziale Lebenswelt sein. Sie dienen den Klienten zur Information und Orientierung, Deutung und Klärung, oder auch zur Unterstützung von Handlung und Bewältigung.

Familientherapie - Psychotherapie - Thomas Groinig

Therapieprozess

In der Familientherapie fokussieren wir vor allem auf zwei Ebenen, die intrapsychische und die interpsychische Ebene. Der Prozess der dadurch stattfindenden Veränderung kann von den Familienmitgliedern als sehr intensiv, emotional und beängstigend wahrgenommen werden. Dazu braucht es die fachkundige professionelle Unterstützung durch Familentherapeut*innen.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dazu, sich kennenzulernen, den gemeinsamen Auftrag zu klären und bereits auf inhaltliche Fragen einzugehen. In diesem bildet sich die Familie eine Meinung zu mir als Familientherapeut und auch darüber, ob eine gemeinsame Arbeit aus ihrer Sicht stattfinden kann. Wichtig ist auch darauf zu achten, dass alle Familienmitglieder gleichermaßen gehört und verstanden werden.

Anliegenklärung

Die Anliegenklärung ist Teil des Erstgespräches, kann aber auch während des gesamten Prozesses immer wieder neu bearbeitet werden. Zum Ende des Erstgesprächs sollte es der Familie gemensam mit dem Familientherapeuten gelungen sein, ein gemeinsames Ziel zu formulieren und ein gemeinsames Arbeitsbündnis zu schließen.

Gemeinsamer Entwicklungsprozess

Das Beziehungsangebot des Familientherapeuten der Familie gegenüber, als auch das Benennen beobachtbarer Interaktions- und Kommunikationsmuster führt dazu, dass die Familienmitglieder sich gesehen und verstanden fühlen, aber auch sich selbst und die vorhandene Dynamik in der Familie besser verstehen können. Im Verlauf des Prozesses gilt die Aufmerksamkeit nicht nur den vorhandene Problemen, sondern ebenso den Ressourcen oder beobachtbaren positiven Veränderungen.

Abschiedsphase

Die Ablösungsphase dient dazu, dass Erlerntes stabilisiert wird und ohne die Hilfe von außen angewendet werden kann. Am Ende dieses Prozesses steht das Abschlussgespräch, welches im Idealfall mit allen Familienmitgliedern stattfindet. Hier wird gemeinsam reflektiert, welche Entwicklungsschritte für jedes einzelne Familienmitglied zentral waren, aber auch, welche Veränderungen innerhalb der Familie wahrgenommen werden. Das Aufgreifen von Emotionen und Erfahrungen kann dazu beitragen, dass die Familie neue Erfahrungen macht, die zur Heilung alter negativer Erfahrungen führen kann.

 

Emotionsfokussierte Familientherapie - EFFT

Die Emotionsfokussierte Familientherapie - EFFT integriert die aktuellsten Erkenntnisse aus der Bindungs- und Emotionsforschung und der Gefühlsregulation. Emotionsfokussierte Familientherapie - EFFT nutzt die Arbeit mit Emotionen als wichtigste Triebkraft therapeutischer Veränderung.

 

Familientherapie - Psychotherapie - Thomas Groinig

 

Bildnachweis: Nathan Dumlao / Unsplash

 

Beratung vor Scheidung nach § 95 1a AußStrG

Ab Februar 2013 ist es erforderlich, dass Eltern minderjähriger Kinder nach §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) im Falle einer einvernehmlichen Scheidung vor Gericht bei einer geeigneten Person oder Einrichtung Beratung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder in Anspruch nehmen. Dem Gericht ist eine Bestätigung über erfolgte Beratung vor Scheidung nach § 95 vorzulegen.

Ich biete Beratung vor Scheidung nach § 95 nach den vom Bundesministerium vorgegeben Qualitätsstandards:

  • Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste, Reaktionen von Kindern im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
  • Rechte von Kindern und damit verbundene Konsequenzen für die Gestaltung der Lebenssituation
  • Emotionale Herausforderungen und Konflikte von Eltern
  • Aufzeigen verschiedener Möglichkeiten der Unterstützung von Kindern
  • Betrachtung der unterschiedlichen Aspekte von Scheidung
  • Hinweis auf weiterführende unterstützende Angebote

Anfallende Kosten entsprechend Beratungssetting

  • 150,00 Euro bei Einzelberatung (1 Einheit)
  • 250,00 Euro bei Paarberatung (1,5 Einheiten)

 

Zertifizierung zur Beratung vor Scheidung nach § 95 1a AußStrG

 

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